Bildung und Qualifikation

Informationen zur Prüfung

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Online-Anmeldung zur Prüfung und Prüfungsgebühr

Allgemeines

  • Nach der Registrierung des Ausbildungsvertrages steht im ServicePoint.Bildung sowohl dem Ausbildungsbetrieb als auch dem Auszubildenden eine Eintragungsbestätigung zur Verfügung.
  • Diese enthält bereits die voraussichtlichen Prüfungstermine.
  • Die Aufforderung zur Prüfungsanmeldung erfolgt automatisch per E-Mail.
  • Die Prüfungsanmeldung erfolgt bequem über das Online-Portal.

Zwischenprüfung

  • Während der Berufsausbildung ist zur Ermittlung des Ausbildungsstandes eine Zwischenprüfung in den Berufen durchzuführen, die dies laut der Ausbildungsordnung vorsehen.
  • Ziel der Zwischenprüfung ist es gegebenenfalls korrigierend auf die weitere Ausbildung einwirken zu können.
  • Die Teilnahme an der Zwischenprüfung ist gem. § 43 Abs. 1 Ziffer 2 BBiG Zulassungsvoraussetzung für die Abschlussprüfung.

Abschlussprüfung Teil 1

  • Viele Ausbildungsordnungen regeln, dass die Abschlussprüfung aus zwei zeitlich auseinander fallenden Teilen besteht. Das Berufsbildungsgesetz spricht in diesem Fall von einer gestreckten Abschlussprüfung (§ 5 BBiG). Hier ersetzt die Abschlussprüfung Teil 1 die Zwischenprüfung. Sie findet in der Regel in der Mitte der Ausbildungszeit statt.
  • Im Vergleich zur Zwischenprüfung fließt das Ergebnis der Abschlussprüfung Teil 1 in das Gesamtergebnis der Abschlussprüfung ein.
  • Achtung: Eine Wiederholung der Teil 1 Prüfung ist bei einem schlechten Prüfungsergebnis, solange die Teil 2 Prüfung nicht abgeschlossen wurde, nicht möglich.
  • Das abschließende Prüfungsergebnis am Ende der Ausbildung setzt sich also aus dem Ergebnis von Teil 1 und Teil 2 zusammen. Die jeweiligen Gewichtungen können der Ausbildungsordnung entnommen werden.
  • Die Teilnahme an der Abschlussprüfung Teil 1 ist gem. § 44 Abs. 3 Ziffer 1 BBiG Zulassungsvoraussetzung für die Abschlussprüfung Teil 2.

Abschlussprüfung Teil 2 bzw. Abschlussprüfung

  • Gemäß dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) muss in anerkannten Ausbildungsberufen am Ende der Ausbildungszeit eine Abschlussprüfung durchgeführt werden.
  • Zur Abschlussprüfung wird gem. den Bestimmungen des BBiG zugelassen wer,
    die Ausbildungsdauer zurückgelegt hat oder wessen Ausbildungsdauer nicht später als zwei Monate nach dem Prüfungstermin endet, an vorgeschriebenen Zwischenprüfungen bzw. Abschlussprüfungen Teil 1 teilgenommen sowie einen Ausbildungsnachweis im Rahmen der Prüfungsanmeldung vorgelegt hat und wessen Berufsausbildungsverhältnis in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse eingetragen oder aus einem Grund nicht eingetragen ist, den weder die Auszubildenden noch deren gesetzliche Vertreter oder Vertreterinnen zu vertreten haben.
  • Die Abschlussprüfung kann im Fall des Nichtbestehens zweimal wiederholt werden.
  • Mit der Abschlussprüfung wird festgestellt, ob der Prüfling die berufliche Handlungsfähigkeit erworben hat.
  • Der Prüfungsteilnehmer muss hier nachweisen, dass er die erforderlichen beruflichen Fertigkeiten beherrscht, die notwendigen beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt und mit dem im Berufsschulunterricht vermittelten, für die Berufsausbildung wesentlichen Lehrstoff vertraut ist.
  • Bei der Abschlussprüfung ist grundsätzlich die jeweilige Ausbildungsordnung zugrunde zu legen.

Informationen zur Onlineanmeldung

  • Für Ausbildungsbetriebe
    Im Online-Portal können Ausbildungsbetriebe über den Menüpunkt "Prüfungen" und die Auswahl der jeweiligen Prüfung (z. B. Sommer 2025) die Anmeldung zur Prüfung vornehmen. Nach Anschluss wird die Anmeldung dem Auszubildenden zur Überprüfung weitergeleitet.
  • Für Prüfungsteilnehmer
    Im Online-Portal können Auszubildende und Umschüler über den Menüpunkt "Ihre Prüfungen" die vom Ausbildungsbetrieb eingetragenen Anmeldedaten überprüfen und bestätigen.
    Wichtig: Erst nach der Bestätigung durch den Prüfungsteilnehmer liegt die Anmeldung der IHK vor.
  • Hinweis zum Ausbildungsnachweis (= Berichtsheft)
    Nur mit einem ordnungsgemäß geführten Ausbildungsnachweis können Auszubildende zur IHK-Abschlussprüfung zugelassen werden.
    Führt der Auszubildende seinen Ausbildungsnachweis nicht über unser Online-Portal "ServicePoint.Bildung", muss er diesen bei der Prüfungsanmeldung hochladen.

Nach der Anmeldung

  • Nach Ablauf der Anmeldefrist wird die Prüfungsgebühr – im Regelfall vom Ausbildungsbetrieb – erhoben.
  • Privatpersonen, die sich ohne Ausbildungsbetrieb zur Abschlussprüfung anmelden, tragen die Prüfungsgebühr selbst.
  • Die Prüfungsgebühr – entsprechend der Gebührenordnung und des Gebührentarifs der IHK – ist nach Erhalt des Gebührenbescheides unter Angabe der Gebührennummer zu entrichten.
  • Bei einem anschließenden Rücktritt vor der Prüfung wird eine Teilgebühr von 50 Prozent der fälligen Gebühr erhoben.
  • Bei einem Rücktritt ohne wichtigen Grund ist die komplette Prüfungsgebühr zu entrichten.

Prüfungseinladung

Prüfungsergebnisse

  • Zwischenprüfung: Der Ausbildungsbetrieb erhält nach der Zwischenprüfung die Teilnahmebescheinigung in zweifacher Ausfertigung per Post, ein Exemplar ist für den Auszubildenden vorgesehen.
  • Abschlussprüfung Teil 1 bzw. Abschlussprüfung: Der Abruf der Ergebnismitteilung (vorläufig bzw. endgültig) ist über das Online-Portal zum entsprechenden Zeitpunkt möglich.

Weitere Informationen:

Artikelnr: 243820

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